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Mietwagen in Spanien – Das sollten Sie wissen

Spanien bietet so unglaublich viel, dass ein Mietwagen in Spanien eine optimale Idee ist, um die volle Freiheit zu genießen und das Land auf eigene Faust und nach Belieben zu erkunden. Worauf dabei geachtet werden sollte, erläutert dieser Ratgeber, denn wer im Ausland ein Fahrzeug mietet, sollte vorab gut informiert sein.

Mietwagen Spanien

Mietwagen Spanien ©iStockphoto/doram

Mit dem Mietwagen Spanien entdecken

Das vielfältige Land mit dem Mietwagen zu erkunden, dies ist für viele Menschen äußerst reizvoll, doch bevor die Fahrt beginnt, sollten ein paar Dinge bedacht werden. In punkto Mietwagen in Spanien gilt, dass das frühe Buchen Geld spart, was auch aufgrund der Tatsache, dass Spanien eines der meistbesuchten Länder in Europa ist und die Mietwagen insbesondere in der Hauptreisezeit knapp werden können, empfehlenswert ist. Falls dann kurzfristig doch noch ein Auto zu vermieten ist, wird dies wahrscheinlich teuer. Der Grund könnte sein, dass die Kleinwagen ausgebucht sind und eventuell auf eine große Limousine umgeschwenkt werden muss. Daher sollte der Mietwagen gebucht werden, sobald das Reisedatum feststeht. Viele Unternehmen bieten dem Kunden die Möglichkeit an, dass der Wagen bis zu einem Tag vor Fahrtantritt kostenlos storniert werden kann, wodurch der Kunde mit der frühen Buchung demzufolge kein Risiko eingeht. Jedoch gelten bei einer Vorauszahlung andere Bedingungen, denn oftmals wird eine Gebühr fällig, falls das Fahrzeug nicht rechtzeitig storniert wurde. Den Zeitpunkt hierfür bestimmt jeder Veranstalter individuell. Daher sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen werden.

Auf das Kleingedruckte achten

Bei der Mietung eines Fahrzeugs sollte stets ein Vertrag in Papierform angefordert werden, denn wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich recherchiert, geht auf Nummer sicher. In erster Linie gilt darauf zu achten, dass der Vertrag die Punkte Freikilometer sowie Zweitfahrer beinhaltet, da für eine weitere Person meist zusätzliche Kosten berechnet werden. Wenn sich der Mieter bereits für eine Strecke entschieden hat, die er mit dem Auto fahren möchte, dann kann eine entsprechende Kilometerbegrenzung vereinbart werden. Auf diese Weise können Kosten gespart werden. Wer hingegen die Umgebung spontan erkunden möchte, ist mit einem Angebot ohne Kilometerbegrenzung besser beraten.

Bei der Übergabe das Fahrzeug genau überprüfen

Es ist sehr wichtig, dass das Fahrzeug bei der Übergabe gründlich untersucht wird, damit dem Mieter bei der Abgabe des Autos keine Schäden angelastet werden, die er nicht verschuldet hat. Es sollte darauf bestanden werden, dass festgestellte Kratzer, Beulen oder sonstige Beschädigungen im Vertrag protokolliert und unterschrieben werden. Der Mieter muss ebenso eine Kopie davon ausgehändigt bekommen. In Bezug auf die Ausstattung sollte der Mietwagen insbesondere in den Sommermonaten über eine Klimaanlage und je nach eigenem Bedarf über weitere Merkmale verfügen. Diese wichtigen Informationen finden sich in den Fahrzeugbeschreibungen der Verleiher. Zudem müssen stets ein Erste-Hilfe-Set, Sicherheitswesten sowie zwei Warndreiecke mit an Bord sein. Wenn eines dieser Utensilien im Auto fehlt, kann es bei einer eventuellen Verkehrskontrolle teuer werden. Insbesondere bei einer Rundreise mit dem Mietwagen sollte der Sommer vermieden werden. In diesen Monaten brechen die Touristenströme regelrecht über das Land herein und die Sonne glüht gnadenlos. Temperaturen von über 40°C sind normal. Im Herbst hingegen locken mildes Klima, ruhige Straßen, die ein angenehmes Fahren bieten und die Ruhe, welche in den meisten Urlaubsregionen nach der Hauptsaison einkehrt. Diese Reisezeit ist ideal, um mit dem Mietwagen das Land zu erkunden.

Wichtige Unterschiede bei den Verkehrsregeln in Spanien

Um in Bezug auf Alkohol Probleme mit der Polizei zu vermeiden, sollte bedacht werden, dass die Promillegrenze in Spanien bei 0,5 liegt und die spanischen Polizisten in dieser Hinsicht kein Auge zuzudrücken. Des Weiteren muss in den Städten auf Zickzack- oder gelbe Linien auf der Straße geachtet werden. Diese Linien, die ein Halteverbot bedeuten, sollten nicht ignoriert werden, da in Spanien meist sofort abgeschleppt wird. In den Städten liegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei 50 km/h. Auf Landstraßen beträgt das Tempolimit 90 und auf Autobahnen 120 km/h, doch außerhalb der Ortschaften sollte etwas langsamer gefahren werden. Das Straßennetz ist in Spanien hervorragend ausgebaut. Es sind zwei Arten von Autobahnen vorhanden: Die gebührenfreien autovias sowie die autopistas, auf denen eine Maut verlangt wird. Beide Strecken verlaufen zum Teil sogar parallel. In Spanien ist kein internationaler Führerschein erforderlich. Es sollte nicht versucht werden, den Fahrstil der Einheimischen nachzuahmen, denn die Spanier sind dem ausländischen Fahrer mit Sicherheit überlegen. Defensiv zu fahren und sicher ans Ziel zu kommen, ist ratsam. Die spanischen Autofahrer meistern auch brenzlige Situationen mit Bravour, auch wenn sie keine besonders gute Beziehung zu ihrem Fahrzeug hegen. Eine Beule am Auto oder ein Kratzer, das wird lediglich mit einem Achselzucken abgetan, doch für einen Mietwagenfahrer kann dies teuer werden.

Unfall in Spanien – was nun?

Falls es zum Unfall kommt, sollte immer die Polizei verständigt werden, um die ordnungsgemäße Protokollierung sicherzustellen, auch wenn es sich dem Schein nach nur um einen kleinen Schaden handelt. Dadurch kann der Beteiligte sicher sein, dass es im Anschluss statt der kleinen Beule nicht angeblich doch ein größerer Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners gewesen ist. Hierfür sollten die Unfallsituation und die Schäden fotografiert werden, um im Streitfall den Hergang besser belegen zu können. Viele Polizisten möchten das Unfallprotokoll umgehen, doch es ist ratsam, darauf zu bestehen. Auch die Unterschrift des Polizisten darf nicht vergessen werden. Das Formular für das Unfallprotokoll befindet sich normalerweise in jedem Mietwagen. Dies sollte bei der Entgegennahme des Fahrzeugs überprüft werden. Die Namen aller Unfallbeteiligten, des Polizisten sowie die Kennzeichen sollten unbedingt notiert werden, insbesondere wenn der gegnerische Fahrer den Unfall verschuldet hat, denn immer wieder passiert es, dass dieser plötzlich nicht mehr auffindbar ist. Notieren Sie sich unbedingt auch das Kennzeichen.

Den Vermieter des Fahrzeugs informieren

Zudem sollte der Vermieter des Fahrzeugs informiert werden. Die Mitarbeiter kennen solche Situationen und können schnell und kompetent weiterhelfen. Wenn das Fahrzeug wieder abgegeben wird, muss von den Mitarbeitern ein Schadensbericht erstellt werden. In aller Ruhe wird der Unfallhergang noch einmal aufgeschrieben, denn sehr schnell verblasst die Erinnerung manchmal, insbesondere nach solch einem Tag voller Hindernisse, wenn die Aufregung groß ist. Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann ist es hilfreich, anhand dieses Protokolls die Details erzählen zu können. Der Bericht sollte zum Schluss genau überprüft und darauf geachtet werden, dass dieser vom Mitarbeiter unterschrieben wird. Nur so ist sicher, dass im Bericht keine Mängel oder Schäden stehen, die gar nicht verursacht wurden. Zurück in der Heimat ist es sehr wichtig, dass schnellstmöglich die Zentrale des Verleihunternehmens mit den nötigen Unterlagen versorgt wird. Dazu zählen das Unfall- und Schadensprotokoll, der Mietvertrag sowie der Nachweis über die geleistete Kautions- oder Selbstbeteiligungszahlung. Zur Sicherheit sollten stets nur Kopien gesendet werden, um zu vermeiden, dass wichtige Dokumente verloren gehen könnten. Um die übrige Bearbeitung kümmert sich nun die Mietwagenfirma.

Bußgelder bei Verkehrsverstößen

Damit irgendwelche Bußgelder nicht die Urlaubskasse schmälern, werden letzten Endes nachfolgend einige Bußgelder aufgeführt: Mit Alkohol am Steuer zu fahren, kostet ab 300 Euro und eine Geschwindigkeitsüberschreitung, das Telefonieren ohne eine Freisprecheinrichtung, eine rote Ampel zu überfahren und ein Überholverbot zu missachten ab 90 Euro sowie ein Parkverbot zu ignorieren bis zu 90 Euro. Geräte mit Radarwarnern sind generell in Spanien verboten. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass beim Tanken der Motor, die Fahrzeugbeleuchtung sowie elektronische Geräte wie Handy oder Radio ausgeschaltet sein müssen. Auch Hunde müssen im Auto angeschnallt werden.

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